Informationen 01.03.2021

 

Wichtige INFO :
Die gefangnen Fische müssen unverzüglich nach dem Fang in das mit zuführende Fangbuch eingetragen werden .
 
Da wir dies beim Fischen leider schon öfters beobachtet haben , dass unsere Angler zwar Fische fangen, aber nicht in das Fangbuch eintragen.
Dies können wir so nicht gelten lassen.
 
Wir haben das Fangbuch ja nicht aus Jux  und Tollerei erstellt.
 
Wir brauchen genaue Angaben für unseren Jahresbogen - Landesverband.
Dies alles funktioniert sonst nicht .
 
Auch die Anzahl der  gefangenden Fische- Fangmenge muß von den Aufsehern  kontrolliert werden .
Die Vorstandschaft

Jahreshauptversammlung

Am 04.09.2021 um 19:30 Uhr Vereinslokal Niedermeier


Arbeitsdienst

Im Fangbuch befindet sich auch der Nachweis für Arbeitseinsätze, dieses ist zu jedem Arbeitsdienst mitzubringen. Nach dem Arbeitseinsatz wird der Arbeitsdienstleiter die geleisteten std. abzeichnen.


Hinweise:

Das Fangbuch ist bei jedem Angeln und Arbeitsdienst mitzuführen. Mitglieder die ohne Fangbuch und Fischereischein angetroffen werden Angeln ohne gültige Erlaubniss. Fänge sind sofort einzutragen. Zuwiderhandlung wird mit einem Kontrollvermerk im Fangbuch geahndet siehe Fangbuch.

 

Die Vorstandschaft